Ausbildungsklassen

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Mofa
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Führerscheinklasse AM

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Führerscheinklasse A1
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Führerscheinklasse A2
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Führerscheinklasse A
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Führerscheinklasse B und B197
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Führerscheinklasse B96 und BE
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Führerscheinklasse B196

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Führerscheinklasse L
Welche Nachweise brauche ich für den Führerschein?
- aktuelles Passfoto (3,5 x 4,5 cm)
- Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Mit dem Begleiteten Fahren (BF17) kannst du schon ab deinem 17. Geburtstag Auto fahren – natürlich mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite. Auch die Klasse BE (Anhänger) kannst du direkt mit beantragen. Die Antragstellung ist bereits ab 16½ Jahren möglich, damit du pünktlich loslegen kannst
Voraussetzungen für deine Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag – so bist du perfekt vorbereitet, wenn es losgeht.
Weitere Infos bekommst du bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung – oder direkt bei uns in der Fahrschule. Wir unterstützen dich gerne!